Photovoltaik und die 70-Prozent-Regelung

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Photovoltaik

30.11.22

Jürgen König

Photovoltaik und die 70-Prozent-Regelung

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Goodbye 70%-Regelung. Neuerung EEG 2023.

Im Juli wurde das neue EEG 2023 (Erneuerbare-Energie-Gesetz) beschlossen. Kurz nach Beschluss kam eine für uns wichtige Neuerung dazu: Die sogenannte 70-Prozent-Regelung für neu in Betrieb genommene Anlagen (mit 14.9.2022) wurde gecancelt. Aber auch Bestands-PV-Anlagenbesitzer:innen mit einer Nennleistung bis 7 kWp dürfen sich freuen. Um was geht es genau?

Netzbetreiber sorgten sich um Stromnetz

Zwischen 2010 und 2011 boomte die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen. Immer mehr Menschen, speisten ihren durch Sonnenlicht gewonnen Strom ins Netz. Aus Sorge um die Leistung der Netze beschlossen die Netzbetreiber, dass PV-Anlagen mit einer gewissen Nennleistung nicht ihren maximalen Stromgewinn ins Netz einspeisen dürfen, sondern nurmehr 70% ihrer Leistung. Dies galt jedoch nicht für alle Anlagen? Welche Photovoltaik-Anlagen wurden hier in Betracht genommen?

  • Anlagen mit bis zu 25 kWp dürfen nur maximal 70% ihrer Nennleistung einspeisen.
  • Eine Anlage mit 10 kWp muss also darauf achten, maximal sieben kWp ins Netz einzuspeisen.

Kein Grund zur Sorge

Die meisten Wechselrichter tragen diese 70-Prozent-Regelung bereits in ihrer Programmierung. Das klingt einschneidend, jedoch ist ein Übertritt dieser 70 % selten der Fall. Benutzen Sie Ihre PV-Anlage mit Batteriespeicher zur Eigenversorgung, dann werden Sie vermutlich schon wieder einiges des produzierten Stroms verbrauchen, bevor er ins Netz gelangen kann. Auch Ihr Batteriespeicher wird über die Module betrieben. Damit tritt der Fall, dass Sie bei einer 10-kWp-Anlage sieben kWp ins Netz speisen, so gut wie nicht ein. Der durch die Regelung resultierende tatsächliche Minderertrag, der jährlich ins Netz eingespeist wird liegt meist zwischen 0% und 3%, also weniger als das, was man bei 70% vor Augen hat.

Vorsicht bei folgenden Szenarien

In sehr seltenen Fällen kann diese 70-Prozent-Regelung Photovoltaik-Anlagen betreffen, die ihren erzeugten Strom ohne Batteriespeicher komplett ins Netz einspeisen. Idealerweise besitzt die Anlage noch Südausrichtung und gewinnt an sonnigen Tagen sehr viel Strom. Im Sommer sinkt die Leistung der Anlage jedoch durch zu heiße Temperaturen. Zur Sicherheit sollten Sie den Gewinn über Ihre digitale Lösung (App/Anzeige) verfolgen. Hier kommt Ihnen nun die im Wechselrichter einprogrammierte 70-Prozent-Regelung zugute.

Was verändert sich?

Bestehende Anlagen mit einer Leistung bis 7 kWp dürfen nun entscheiden, die 70-Prozent-Programmierung zu entfernen. Wir warnen jedoch vor aufwändiger Bürokratie, denn im Gesetz ist vermerkt (§100), dass der Wunsch dieser Anpassung dem Netzbetreiber zu melden ist. Unsicher ist, ob man für den nun eingespeisten Mehrstrom zusätzlich eine neue Anmeldung benötigt. Wir raten also dazu die Situation erstmal zu betrachten, bevor man sich zur Umprogrammierung bzw. dem Entfernen der 70-Prozent-Regelung im Wechselrichter entschließt.

Zur Übersicht:

Neue Anlagen, in Betrieb seit dem 14.09.2022 müssen keine 70-Prozent-Regelung einrichten lassen.

  • PV-Anlagen bis 7 kWp: keine Programmierung der 70-Prozent-Regelung nötig.
  • PV-Anlagen von 7 kWp – 25 kWp: keine Programmierung der 70-Prozent-Regelung nötig.
  • PV-Anlagen über 25 kWp: die Fernsteuerbarkeit für Netzbetreiber wie bisher sicherstellen.

Alte Anlagen, in Betrieb vor dem 14.09.2022. Nennleistung als Kriterium.

  • PV-Anlagen bis 7 kWp: Bestehende Programmierung könnte theoretisch mit 1.1.2023 deaktiviert werden (Anmeldung beim Netzbetreiber).
  • PV-Anlagen von 7 kWp – 25 kWp: Bestehende Programmierung der 70-Prozent-Regelung bleibt weiter bestehen.
  • PV-Anlagen über 25 kWp: die Fernsteuerbarkeit für Netzbetreiber wie bisher sicherstellen.

Fazit: Für neue Photovoltaik-Anlagen wird einiges leichter gemacht. Interessieren Sie sich für Photovoltaik-Anlagen? Testen Sie über unseren Energierechner, wie viel Sie von einer Anlage profitieren würden. Für mehr Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.