Solarpaket 1: Neue Gesetze & Erleichterung für Photovoltaik

Gesetze

Erleichterung

Photovoltaik

25.05.24

Jürgen König

Solarpaket 1: Neue Gesetze & Erleichterung für Photovoltaik

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Photovoltaik

Hintergrund der neuen Gesetzgebung

Das „Solarpaket 1“ zielt darauf ab, die Nutzung von Photovoltaik in Deutschland zu fördern und zu vereinfachen. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen soll der Ausbau von Solaranlagen auf Dächern und Freiflächen beschleunigt und Bürokratie abgebaut werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen und den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80 % zu erhöhen.

Änderungen bei Dachanlagen

Einspeisetarife und Ausschreibungsvolumen

Für Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt wird der Einspeisetarif um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Dies ist eine Reaktion auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten. Ab 2026 soll das Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen auf jährlich 2,3 Gigawatt steigen. Dies bedeutet, dass in diesem Jahr 1,4 Gigawatt und im nächsten 1,8 Gigawatt ausgeschrieben werden. Zudem sinkt die Bagatellgrenze für die Ausschreibungen von einem Megawatt auf 750 Kilowatt, um eine wettbewerbliche Preisbildung zu unterstützen.

Szenario 1: Wirtschaftlichkeit einer neuen Dachanlage

Stellt Euch vor, Ihr habt ein Dach mit einer Fläche von 200 Quadratmetern. Ihr entscheidet Euch, eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 50 Kilowatt zu installieren. Mit der neuen Einspeisevergütung erhaltet Ihr pro eingespeister Kilowattstunde 10,5 Cent statt bisher 9 Cent. Bei einer jährlichen Stromproduktion von 45.000 Kilowattstunden ergibt sich eine zusätzliche Einnahme von 675 Euro pro Jahr.

Flexiblere Direktvermarktung

Für gewerbliche Dachanlagen wird die Pflicht zur Direktvermarktung flexibler gestaltet. Betreiber können ihren überschüssigen Solarstrom ohne Vergütung an die Netzbetreiber abgeben. Dies ist besonders vorteilhaft für größere Dachanlagen mit einem hohen Eigenverbrauchsanteil. Bestands- und Neuanlagen bis zu einer Leistung von 200 Kilowatt (bis Ende 2025 sogar bis zu 400 Kilowatt) können diese Option nutzen.

Szenario 2: Nutzung überschüssigen Solarstroms

Angenommen, Ihr betreibt eine gewerbliche Anlage mit 150 Kilowatt Leistung. Ihr nutzt 98 % des erzeugten Stroms selbst und speist den Rest ins Netz ein. Bei einer jährlichen Produktion von 135.000 Kilowattstunden und einem Eigenverbrauch von 132.000 Kilowattstunden bleiben 3.000 Kilowattstunden übrig. Diese könnt Ihr nun ohne Vergütung an den Netzbetreiber abgeben, was Euch Verwaltungskosten und Komplexität spart.

Erleichterungen bei technischen Anforderungen

Die Anforderungen für die technische Ausstattung von Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung für die Direktvermarktung werden gelockert. Dies macht die Direktvermarktung für Kleinanlagen günstiger. Zudem wird das Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt oder einer installierten Leistung von mehr als 500 Kilowatt erforderlich, was die Bürokratie erheblich reduziert.

Änderungen bei Freiflächenanlagen

Erhöhte Gebotsgrenze und Flächenkulisse

Für Freiflächenanlagen wird die Gebotsgrenze in den Ausschreibungen von 20 auf 50 Megawatt erhöht. Dies ermöglicht einen kostengünstigeren Ausbau. Zudem wird die Flächenkulisse ausgeweitet, sodass Ackerflächen in benachteiligten Gebieten grundsätzlich für förderfähige Photovoltaik-Projekte zugelassen werden.

Szenario 3: Großprojekt auf Freifläche

Ihr plant eine Freiflächenanlage mit einer Leistung von 30 Megawatt. Mit der neuen Gebotsgrenze könnt Ihr nun an Ausschreibungen teilnehmen und von den verbesserten Förderbedingungen profitieren. Bei einer jährlichen Stromproduktion von 33 Millionen Kilowattstunden und einem Einspeisetarif von 7 Cent pro Kilowattstunde erzielt Ihr Einnahmen von 2,31 Millionen Euro pro Jahr.

Naturschutz und besondere Photovoltaik-Anlagen

Es werden naturschutzfachliche Mindestkriterien eingeführt, die für alle geförderten Freiflächenanlagen gelten. Zudem wird ein eigenes Untersegment für besondere Photovoltaik-Anlagen wie Agri-, Floating- und Parkplatz-PV eingeführt, mit einem eigenen Höchstwert in den Ausschreibungen von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Photovoltaik-Balkonanlagen

Für Stecker-Solar-Geräte sind etliche Erleichterungen vorgesehen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, und die Inbetriebnahme ist auch ohne geeichten Zweirichtungszähler möglich. Dies erleichtert die Nutzung von Balkon-PV erheblich.

Szenario 4: Balkon-PV in einer Mietwohnung

Ihr wohnt in einer Mietwohnung und installiert eine Balkon-PV-Anlage mit einer Leistung von 800 Watt. Die Anlage produziert jährlich etwa 600 Kilowattstunden Strom. Durch die vereinfachte Anmeldung und Nutzung könnt Ihr direkt loslegen und spart etwa 180 Euro pro Jahr an Stromkosten.

Speicher

Für Speicher wird künftig eine flexible Nutzung erlaubt, also ein Multi-Use-Betrieb. Das Privileg für den bevorzugten Netzanschluss für Erneuerbare-Anlagen wird auch auf Speicher ausgeweitet.

Szenario 5: Wirtschaftlichkeit eines Batteriespeichers

Ihr besitzt eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 Kilowatt und möchtet einen Batteriespeicher hinzufügen. Der Speicher hat eine Kapazität von 10 Kilowattstunden und kostet 7.000 Euro. Durch die Nutzung des gespeicherten Stroms könnt Ihr jährlich etwa 2.500 Kilowattstunden zusätzlich selbst verbrauchen, was einer Einsparung von 750 Euro entspricht. Die Amortisationszeit des Speichers beträgt somit etwa 9,3 Jahre.

Post-EEG-Anlagen und Genehmigungsverfahren

Photovoltaik-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung laufen, können einfach weiterbetrieben werden und den Solarstrom gegen Marktwert an die Netzbetreiber verkaufen. Die Vorgaben aus der EU-Notfall-Verordnung werden verlängert, sodass Anträge für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Photovoltaik- und Windkraftanlagen bis Ende Juni 2025 gestellt werden können.

Netzanschlüsse

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Sondervorgaben durch die Verteilnetzbetreiber sollen nur noch in bestimmten Fällen zulässig sein. Das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung ausgeweitet.

Szenario 6: Netzanschluss für eine kleine PV-Anlage

Ihr plant die Installation einer kleinen Photovoltaikanlage mit 20 Kilowatt Leistung. Dank der neuen Regelungen könnt Ihr das vereinfachte Netzanschlussverfahren nutzen, was die Bürokratie und die Kosten erheblich reduziert.

Praktische Tipps und Empfehlungen

1. Optimale Nutzung der neuen Gesetzgebun: Nutzt die neuen Fördermöglichkeiten und Erleichterungen, um Eure Photovoltaikanlagen effizienter und kostengünstiger zu betreiben.

2. Antragstellung und Nutzung von Förderprogrammen: Informiert Euch frühzeitig über die notwendigen Schritte und stellt die Anträge rechtzeitig, um von den Förderungen zu profitieren.

3. Kombination von PV-Anlagen mit Speichern: Überlegt, wie Ihr durch die Kombination von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern Eure Eigenverbrauchsquote erhöhen und die Stromkosten senken könnt.

Unser Fazit

Die neuen Regelungen des „Solarpaket 1“ bieten tollen und viele Vorteile und Möglichkeiten. Nutzt diese Chancen, um Eure Energiekosten zu senken und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wenn Ihr Fragen habt oder Unterstützung benötigt, steht Euch unser freundliches Team im Allgäu und im Fünf-Seen-Land jederzeit gerne zur Verfügung. Gemeinsam machen wir den nächsten Schritt in eine nachhaltige, bessere Zukunft!

Kontaktiert uns noch heute und lasst uns gemeinsam die Sonne für eine bessere Welt nutzen.